Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit 
Nur die schriftlich vereinbarten Abmachungen dieses Vertrages haben, unter Vorbehalt der Zustimmung der Geschäftsleitung, Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

2. Übereinstimmung mit dem Modell 
Die Lieferung erfolgt entsprechend dem vom Käufer gewählten Modell. Geringfügige Modelländerungen und Abweichungen in Farbe und Verarbeitung sowie naturbedingte Unterschiede wie Holzmaserung, vernarbte Lederstellen und verschiedene Steinadern bleiben vorbehalten. Diese Differenzen werden vom Käufer akzeptiert und können kein Grund für eine Beanstandung sein.

3. Zahlung / Lieferfrist 
Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Käufer, eine Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtkaufpreises zu leisten. Bei Online- und Ersatzteilbestellungen gilt eine 100% Vorkasse. Bei einem Gesamtkaufpreis über CHF 15'000 ist ebenfalls die Zahlung 100% im Voraus zu leisten. Wird die Zahlung verzögert geleistet, kann sich die Lieferfrist entsprechend verschieben. Bleibt die Anzahlung länger als 1 Monat aus, ist die Verkäuferin von ihrer Lieferpflicht entbunden. In diesem Fall schuldet der Käufer der Verkäuferin eine Konventionalstrafe von 30% des Verkaufspreises, jedoch mindestens CHF 200, für ihre Umtriebe.

4. Lieferverzögerungen 
Sollte die Verkäuferin wegen Lieferschwierigkeiten in der Beschaffung, insbesondere durch Engpässe in der Fabrikation, nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefern können, kann sie dies innerhalb einer branchenüblichen Nachfrist tun, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder sie für irgendwelche Kosten belangen könnte.

5. Abholung 
Will der Käufer sich die Ware nicht an ein Domizil liefern lassen, sondern selbst abholen, ist dies im Vertrag ausdrücklich zu vermerken. Der Käufer hat die Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Abholungseinladung abzuholen. Die Ware muss vor Übernahme durch den Käufer kontrolliert werden. Für abgeholte Waren gewährt die Verkäuferin keine Transport- und Montagegarantie.

6. Annahmeverzug des Käufers 
Kann aus irgendeinem Grund, den der Käufer zu vertreten hat, die angebotene Lieferung nicht erfolgen oder holt der Käufer die Ware nicht innerhalb der 8-tägigen Abholfrist ab, erhebt die Verkäuferin zur Deckung ihrer zusätzlichen Kosten (Transport, Lagerung, Versicherung, Administration, etc.) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2% des Kaufpreises pro Monat. Bei Nichteinhaltung des Kaufvertrages durch den Käufer oder Verweigerung zur Annahme der Waren ist die Verkäuferin berechtigt, einen Schadenersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.

7. Mängelrügen 
Bei Lieferung oder Abholung erkennbare Mängel muss der Käufer sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware melden. Mit Mängeln behaftete Abholware ist vom Käufer sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Abholung, der Verkäuferin am Ort der Übernahme zu präsentieren, wo die Reparatur oder der Ersatz gemäss den Garantie Bestimmungen erfolgt.

8. Garantie 
Für eventuelle Konstruktionsmängel und Materialfehler gewährt die Verkäuferin dem Käufer 2 Jahre Garantie. Die Jahresfrist beginnt mit dem Empfang der Ware bei Lieferung bzw. bei deren Abholung. Schriftlich vereinbarte, abweichende Garantiefristen für spezielle Waren (Ausverkaufsware, Boutiqueware, etc.) bleiben vorbehalten. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch Abnutzung, Alterung oder unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Keine Garantieleistungen bei Zahlungsrückstand. Sind die Möbel zum Teil aus massivem Holz hergestellt, ist ein Schwinden der Füllungen, Rissbildung sowie Unregelmässigkeiten im Holz naturbedingt und kein Grund für einen Garantieanspruch. Mängel werden von der Verkäuferin im Rahmen der Garantie kostenlos durch Nachbesserung oder – nach Wahl der Verkäuferin bzw. des Herstellers – durch Ersatz des betreffenden Teils oder ganzen Stückes behoben. Weitere Ansprüche (Vertragsannullierung, Schadenersatz, Preisminderung und Wandlung) sind ausgeschlossen. Für die Ersatzlieferung räumt der Käufer der Verkäuferin die gleiche Frist und nötigenfalls Nachfrist ein, welche für die Hauptlieferung gelten.

9. Restzahlung / Eigentumsvorbehalt 
Die Restzahlung erfolgt nach der vereinbarten Abmachung. Ohne anderslautende Vereinbarung sind unsere Möbel vor Abholung oder bei Lieferung rein netto zahlbar. Die Möbel bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Interna Möbel Mäder GmbH. Diese ist jederzeit berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltregister vornehmen zu lassen. Pro Mahnung werden CHF 15 Mahnspesen verlangt. Bei Einleitung rechtlicher Schritte (Betreibung) werden CHF 50 Umtriebskosten erhoben.

10. Verrechnung 
Zur Verrechnung von Forderungen ist das Einverständnis beider Parteien nötig.

11. Vertragsexemplar 
Der Käufer bestätigt, ein Exemplar dieses Kaufvertrages erhalten zu haben. Falls mehrere Personen als Käufer unterschreiben, haften sie gegenüber der Verkäuferin für die eingegangenen Verpflichtungen solidarisch.

12. Gerichtsstand 
Gerichtsstand ist Winterthur.