1. Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der Interna Möbel AG und sind Bestandteil jedes Vertrages, den ein Kunde mit der Interna Möbel AG im Online Shop abschliesst. Einkaufsbedingungen des Kunden, welche diesen Bestimmungen widersprechen, sind für die Interna Möbel AG unverbindlich, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mündliche Nebenreden sind ungültig. Ein bindender Vertrag ist abgeschlossen sobald der Kunde die Auftragsbestätigung erhalten hat. Ab Zahlungseingang ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur schriftlich möglich. Die Konventionalstrafe für den Rücktritt beträgt 30% des Nettoverkaufpreises und wird mit der Vorauszahlung verrechnet.
2. Übereinstimmung mit dem Produkt/Modell
Die Lieferung erfolgt entsprechend dem vom Käufer gewählten Modell. Vorbehalten bleiben geringfügige Modelländerungen und geringfügige Abweichungen in Farbe und Verarbeitung sowie naturbedingte Unterschiede wie z.B. Holzmaserung, vernarbte Lederstellen und verschiedene Steinadern. Diese Differenzen werden vom Käufer akzeptiert und können kein Grund zur Beanstandung sein. Sollte das gewünschte Modell nicht mehr lieferbar sein, wird Interna Möbel AG den Kunden umgehend schriftlich oder telefonisch informieren. Der einbezahlte Betrag wird sofort zurück erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
3. Zahlungsbedingungen
Die Lieferung der Ware erfolgt nur gegen Vorkasse oder bei Bezahlung mit Kreditkarte. Der Gesamtkaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der Interna Möbel AG zu überweisen. Alle Preise verstehen sich als Abholpreise und in Schweizerfranken (CHF) inkl. MwSt. Auf Wunsch erfolgt auch eine Hauslieferung gegen Aufpreis auf Anfrage. Sollte der Gesamtbetrag nach 10 Tagen nicht auf dem Konto der Interna Möbel AG eingegangen sein, verlängert sich die Zahlungsfrist automatisch um weitere 10 Tage. Nach unbenutztem Ablauf derselben, wird die Bestellung als nichtig betrachtet.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt ab Eingang der Zahlung und wenn die vollständigen Angaben wie Farbe und Grösse etc. vorliegen. Sollte die Verkäuferin wegen Lieferschwierigkeiten in der Beschaffung, insbesondere durch Engpässe in der Fabrikation, nicht innert der vereinbarten und durch die Zahlung ausgelösten Frist liefern können, kann sie dies innert einer branchenüblichen Nachfrist tun, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder sie für irgendwelche Kosten belangen könnte.
5. Lieferung/Transport
Die Auslieferung der Waren erfolgt durch ein Transportunternehmen unseres Vertrauens. Die Lieferkosten werden automatisch anhand der Postleitzahl und dem entsprechenden Warenwert berechnet, beträgt jedoch Minimum CHF 98.– (die Lieferpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer). Der Spediteur nimmt vor der Lieferung Kontakt mit dem Käufer auf. Bei Lieferadressen ohne Zufahrtsweg mit LKW oder erschwertem Zugang, wird zur nächstgelegenen Zufahrtstelle oder Bahnstation geliefert (dies gilt insbesondere für nichtzustellbare Orte wie Zermatt und Braunwald). Dabei entstandene Zusatzkosten werden an den Kunden weiterverrechnet.
6. Annahmeverzug
Ist eine Abholung vereinbart und wird die Ware nicht innert einer Frist von 8 Tagen abgeholt, wird pro weiteren Tag eine Lagergebühr von CHF 10.– verrechnet. Ist eine Hauslieferung vereinbart und kann die Ware aus einem Grund, der in der Person des Kunden liegt, nicht zugestellt werden, erhebt die Verkäuferin CHF 10.– als Lagergebühr pro Tag. Die zusätzlich entstandenen Transportkosten werden auf den Kunden überwälzt. Verweigert der Kunde die Annahme der Waren ist die Verkäuferin berechtigt einen Schadenersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
7. Mängelrügen
Bei Abholung oder Lieferung erkenntliche Mängel muss der Käufer sofort, spätestens aber innert 3 Tagen nach Erhalt der Ware melden. Mit Mängel behaftete Abholware ist vom Käufer sofort, jedoch spätestens innert 3 Tage nach Abholung, der Verkäuferin am Ort der Übernahme zu präsentieren, wo die Reparatur oder der Ersatz gemäss den Garantiebestimmungen erfolgt.
8. Garantie
Für allfällige Konstruktionsmängel und Materialfehler gewährt die Verkäuferin dem Käufer 2 Jahr Garantie. Die Jahresfrist beginnt mit dem Empfang der Ware bei Abholung bzw. bei deren Lieferung. Schriftlich vereinbarte, abweichende Garantiefristen für spezielle Waren (Ausverkaufsware, Boutiqueware etc.) bleiben vorbehalten. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch Abnützung, Alterung oder unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Keine Garantieleistungen bei Zahlungsrückstand.
Sind die Möbel zum Teil aus massivem Holz hergestellt, ist ein Schwinden der Füllungen, die Rissbildung sowie Unregelmässigkeiten im Holz naturbedingt und kein Grund für einen Garantieanspruch.
Mängel werden von der Verkäuferin im Rahmen der Garantie kostenlos durch Nachbesserung oder – nach Wahl der Verkäuferin bzw. des Herstellers – durch Ersatz des betreffenden Teils oder ganzen Stückes behoben. Weitere Ansprüche (Vertragsannullierung, Schadenersatz, Preisminderung und Wandelung sind ausgeschlossen). Für Ersatzlieferung räumt der Käufer der Verkäuferin die gleiche Frist und nötigenfalls Nachfrist ein, welche für die Hauptlieferung gelten.
9. Eigentumsvorbehalt
Ohne anders lautende Vereinbarung sind unsere Waren bei Bestellung rein netto zahlbar. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Interna Möbel AG. Diese ist jederzeit berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen zu lassen.
Pro Mahnung werden CHF 15.– Mahnspesen verlangt. Bei Einleitung rechtlicher Schritte (Betreibung) werden CHF 50.– Umtriebs Kosten erhoben.
10. Verrechnung
Der Kunde kann keine Forderungen von Interna Möbel AG mit Gegenforderungen verrechnen. Das Recht der Verrechnung steht nur der Interna Möbel AG zu.
11. Gerichtsstand / Geltendes Recht
Gerichtstand ist Winterthur ZH. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Weitere Anmerkungen
Preis- und Modelländerungen bleiben vorbehalten. Lieferverfügbarkeit nur solange Vorrat.